Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Stade gilt ab dem 21.10.2021 wieder die sogenannte erweiterte 3G-Regelung. Diese besagt u.a., dass die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen nur noch für Personen zulässig ist, die geimpft, genesen oder getestet sind. Unseren Übungsleiter/innen ist der entsprechende Nachweis vor Beginn der Übungseinheit vorzulegen. Ohne Nachweis ist ein Zutritt zu unserem Dorfgemeinschaftshaus 2 (Sporthalle) nicht möglich.
Freiluftsport (Fußball) ist hiervon grundsätzlich nicht betroffen, allerdings gilt auch für die Nutzung der Umkleidekabinen und Duschen lt. der niedersächsischen Corona-Verordnung die 3G-Regel. Wir bitten um Beachtung.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind gemäß der Verordnung von der 3G-Regelung nicht betroffen.
Bleibt gesund, Euer Vorstand
Schreibe einen Kommentar