Corona-Verordnung ab 24.11.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

durch die Neufassung der niedersächsischen Corona-Verordnung gelten für unseren Sportbetrieb ab
dem 24.11.2021 folgende Corona-Regeln:
Die Teilnahme am Sportbetrieb in der Halle ist nur noch geimpft oder genesen (2G-Regel) möglich,
ein negatives Testergebnis ist nicht mehr ausreichend. Außerdem ist vor Beginn und nach Ende der
Übungseinheit in der Halle eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (zumindest medizinische Maske).
Für den Freiluftsport (Fußball) gilt nunmehr die sogenannte erweiterte 3G-Regelung, d.h. die Nutzung
des Sportplatzes nur noch für Personen zulässig ist, die geimpft, genesen oder getestet sind. Unseren
Trainern ist der entsprechende Nachweis vor Beginn der Trainingseinheit / des Punktspiels
vorzulegen. Sobald allerdings die Umkleidekabinen und die Duschen genutzt werden, gilt lt. der
niedersächsischen Corona-Verordnung ebenfalls die 2G-Regel – deren Nutzung ist somit nur noch
geimpft oder genesen möglich.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von diesen Regelungen
ausgenommen bzw. nicht betroffen.
Ein Hinweis noch für die „Fans“ unserer Fußballmannschaft (1. Herren):
Für Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen im Freien (u.a. Fußballspielbetrieb) gilt ab
sofort die 3G-Regel. Die Einhaltung der 3G-Regel wird beim Zutritt zum Sportplatz kontrolliert. Bitte
haltet am nächsten Spieltag den entsprechenden Impf- oder Genesenennachweis oder ein negatives
Testergebnis (bei Schnelltest höchstens 24 Stunden alt) bereit.

Bleibt gesund, Euer Vorstand

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