Corona-Verordnung Stand: 24.02.2022

Liebe Vereinsmitglieder, aufgrund der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung gelten für unseren Sportbetrieb ab sofort folgende Corona-Regeln: Die Teilnahme am Sportbetrieb in der Halle und auch draußen ist nunmehr wieder unter Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) möglich – die Teilnehmerzahl ist dabei unerheblich. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des

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Frohes neues Jahr

Liebe Vereinsmitglieder, zunächst wünschen wir Euch ein frohes neues Jahr. Am Montag, den 10.01.2021, startet wieder unser Hallen-Sportangebot. Aufgrund der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung gelten dabei vorerst folgende Corona-Regeln: Die Teilnahme ist nur geimpft oder genesen möglich (2G-Regel). Zusätzlich ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis oder der Nachweis über die durchgeführte Booster-Impfung

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Frohe Weihnachten

Wieder einmal liegt ein ereignisreiches Jahr hinter uns. Einige Monate konnten wir coronabedingt keinerlei Sportaktivität anbieten, wir haben allerdings versucht, das Beste aus der Situation zu machen. Wir sehnen uns alle wieder eine unbeschwerte Zeit herbei. Vielleicht ist das der größte Weihnachtswunsch, der hoffentlich bald in Erfüllung geht. Bleibt alle

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Aussetzung des Sportbetriebs

Liebe Vereinsmitglieder, nach reichlicher Überlegung hat der Vereinsvorstand aufgrund der in Niedersachsen u.a. für Sporthallen eingeführten 2Gplus-Regelung beschlossen, ab Mittwoch (01.12.2021) den gesamten Sportbetrieb in unserem Verein vorübergehend auszusetzen. Eine Fortsetzung des Sportbetriebs erscheint uns unter den gegebenen Umständen und Vorgaben gerade im Hinblick auf die geforderten Corona-Tests nicht sinnvoll

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Corona-Verordnung ab 24.11.2021

Liebe Vereinsmitglieder, durch die Neufassung der niedersächsischen Corona-Verordnung gelten für unseren Sportbetrieb ab dem 24.11.2021 folgende Corona-Regeln: Die Teilnahme am Sportbetrieb in der Halle ist nur noch geimpft oder genesen (2G-Regel) möglich, ein negatives Testergebnis ist nicht mehr ausreichend. Außerdem ist vor Beginn und nach Ende der Übungseinheit in der

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Neue Coronaverordnung

Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Stade gilt ab dem 21.10.2021 wieder die sogenannte erweiterte 3G-Regelung. Diese besagt u.a., dass die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen nur noch für Personen zulässig ist, die geimpft, genesen oder getestet sind. Unseren Übungsleiter/innen ist der entsprechende Nachweis vor Beginn der Übungseinheit vorzulegen. Ohne

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